Satzung – einfache Sprache

Die Satzung der GRÜNEN JUGEND Osnabrück dient als Regelwerk für unseren
Kreisverband.
§ 1 Name, Sitz und Zweck der Organisation
Die Gruppe trägt den Namen GRÜNE JUGEND Osnabrück Stadt (kurz GJ OS Stadt). Sie ist
Teil des Landesverbands und Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND.
§ 2 Aufgaben und Selbstverständnis
(1) Die GJ OS Stadt will informieren und durch politische Schulungsarbeit, Bildungsarbeit
und Öffentlichkeitsarbeit Menschen erreichen.
(2) Die GJ OS Stadt setzt sich für die Gleichberechtigung aller Menschen und für mehr
Gerechtigkeit und Klimaschutz ein.
(3) Die GJ OS Stadt bringt ihre Ansichten aktiv in die Partei Bündnis 90/Die Grünen ein.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der GJ OS Stadt kann jede Person werden die nicht älter als 27 Jahre alt ist.
(2) Jedes Mitglied kann auf einer Mitgliederversammlung wählen und gewählt werden.
(3) Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag.
(4) Eine Mitgliedschaft in einer anderen Partei (oder deren Jugendorganisation) ist nicht
möglich.
(5) Die Mitgliederversammlung kann die Aufnahme ablehnen und jemanden ausschließen.
(6) Die Mitgliedschaft endet mit dem 28. Geburtstag.
§ 4 Organe
Die Organe sind Gruppen die bestimmte Aufgaben in der GJ OS Stadt übernehmen. Das sind
die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist wichtiger als
der Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung (MV) besteht aus allen Mitgliedern und kann Entscheidungen
treffen.
(2) Nach der MV wird allen Mitgliedern eine Zusammenfassung zugeschickt.
(3) Beschlussfähig ist die MV, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
(4) Die Mitgliederversammlung findet mindestens zweimal im Jahr statt. Eine Einladung
kommt zwei Wochen vorher.
(5) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Die MV kann die Satzung ändern und
Anträge beschließen und über das Geld der GJ OS Stadt entscheiden.
(6) Jedes Mitglied kann Anträge stellen. Anträge können alleine oder in Gruppen gestellt
werden.
(7) Inhaltliche Beschlüsse sind 5 Jahre gültig.
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand organisiert und vertritt die GJ OS Stadt.
(2) Der Vorstand besteht aus 2 Sprecherenden, einer Schatzmeisterei und 2 Beisitzenden.
(3) Der Vorstand muss ein festgelegtes Geschlechterverhältnis haben.
(4) Der Vorstand wird bei der zweiten Mitgliederversammlung des Jahres gewählt. Die
Amtszeit endet mit der zweiten Mitgliederversammlung im nächsten Jahr.
(5) Die Amtszeiten sind begrenzt.
(6) Die Abwahl des Vorstandes ist mit 2/3 Mehrheit möglich.
§ 7 Frauen, Interpersonen und Transpersonen Regelungen
(1) Das Ziel der GJ OS Stadt ist Gleichberichtigung aller Geschlechter in der GJ und der
Gesellschaft.
(2) Frauen, Interpersonen und Transpersonen können Sitzungen unterbrechen, um sich zu
besprechen.
(3) Frauen, Interpersonen und Transpersonen dürfen zuerst und dann möglichst abwechselnd
reden.
§ 8 Wahlen
(1) Im ersten Wahlgang entscheidet eine absolute Mehrheit Personenwahlen. Enthaltungen
sind gültige Stimmen.
(2) Wenn der erste Wahlgang kein Ergebnis bringt, gibt es einen zweiten Wahlgang. Die
beiden Personen mit den meisten Stimmen, können im zweiten Wahlgang gewählt werden.
Ab dem dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit. Danach entscheidet das Los.
(3) Kandidiert nur eine Person, so ist diese gewählt, wenn sie im zweiten Wahlgang mehr Ja-
als Nein-Stimmen (einfache Mehrheit) erreicht.
§ 9 Satzungsänderungen
Die Mitgliederversammlung kann die Satzung ändern. Dabei müssen bestimmte Vorschriften
berücksichtigt werden.
§ 10 Entfällt in dieser Version der Satzung
§ 11 Finanzen

Die Schatzmeisterei verwaltet das Geld und informiert über Einnahmen und Ausgaben. Die
Schatzmeisterei kann bis zu 50€ ausgeben, der Vorstand bis zu 150€, über größere Beträge
stimmen die Mitglieder ab.
§ 12 Auflösung
(1) Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Osnabrück Stadt kann mit einer 2/3 Mehrheit in
einer Urabstimmung beschlossen werden.
(2) Wenn die GRÜNE JUGEND Osnabrück Stadt aufgelöst wird, erhalten die Grünen
Osnabrück das restliche Vermögen.
§ 13 Urabstimmung
Bei einer Urabstimmung können alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Osnabrück Stadt
ihre Stimme abgeben. Dabei gibt es umfangreiche Vorgaben.
§14 Satzungsform
Es gibt zwei Versionen dieser Satzung. Eine auf der Internetseite der GRÜNEN JUGEND
Osnabrück Stadt und eine ausgedruckte Form bei den GRÜNEN Osnabrück.
§ 15 Entfällt in dieser Version der Satzung